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Nachbarschaftsrecht

Ob als Mieter, Vermieter, Wohungs- oder Hauseigentümer: jeder hat Nachbarn. Wie bei allen Formen des menschlichen Zusammenlebens sind auch diese zwingend mit Auswirkungen für andere Verbunden. Im weiteren Sinne ist das Nachbarschaftsrecht Landesrecht und beschäftigt sich mit den landesrechtlichen Nachbarrechtsgesetzen und ergänzt damit die Normen und Duldungspflichten hinsichtlich der Emission von Lärm, Dampfen und Gasen.

Unsere Leistungen für Sie im Nachbarschaftsrecht:
  • Grenzverletzung und Grenzabstände für Gebäude

  • Grenzabstände für und Überwuchs durch Pflanzen

  • Einwirkung von benachbartem Grundstück (z.B. Überbau)

  • Fenster- und Lichtrecht

  • Hammerschlags- und Leiterrecht

  • Eigentum an Bäumen und Sträuchern

  • Gefährliche Bäume und anderweitige Pflanzen

  • Betreten des Nachbargrundstücks (Hausfriedensbruch)

  • Geräusch- und oder Geruchsemissionen

  • Einfriedungen

Ihr Ansprechpartner
Schmidt-Jochum_smb
Stephan Schmidt-Jochum
Rechtsanwalt & Mediator
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06821 / 270 71
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Rechtsanwalt Stephan Schmidt-Jochum
Lindenallee 2, 66538 Neunkirchen
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