Unsere Tätigkeit umfasst die beratung und gerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Familienrechts. Wir beraten im Zusammenhang mit Eheschließungen und Eheverträgen wie auch im Falle von Scheidung und den daraus weiter resultierenden Themen wie Unterhalt, Gütertrennung und bei gemeinsamen Kindern auch das Umgangsrecht. Neben den klassischen Familienrechtsschwerpunkten Heirat und Scheidung beraten und vertreten wir sie auch in Fragen der Adoption und Vaterschaftsanfrechtungsverfahren.
Unsere Leistungen im Familienrecht:
- Eherecht
- Scheidungsrecht
- Aufhebung der Ehe
- Gütertrennung
- Zugewinnberechnung und -ausgleich
- Unterhaltsrecht
- Trennungsunterhalt
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- Umgangsrecht
- Adoption
- Vaterschaftsanfechtungsverfahren